Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in dem Bereich IT- und Software-Recht. Unsere Mandanten regelmäßig wenden sich an uns im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Gutachtung von sektorspezifischen Verträgen (z.B. Verträge zur Software-Entwicklung bzw. -Förderung sowie Lizenz- und Übertragungsverträge), der Überprüfung von geplanten oder schon durchgeführten Geschäftsmodellen oder gegebenenfalls zur allgemeinen Rechtsberatung. In Bezug auf das Software-Recht vertreten wir unsere Mandanten während der geschäftlichen Abstimmungsphase vor dem Abschluss des Vertrages sowie bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Rahmen von gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Verfahren.
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