Unsere Anwaltskanzlei ist bereit die Anfertigung und die Gutachtung von Verträgen über die Übertragung des Eigentums an Immobilen, den Gebrauch von Immobilien anzunehmen, die Grundstücksgestaltungs- und Gemeinschaftshausdokumente, bzw. andere diesbezügliche Dokumente anzufertigen.
Egal ob es sich um gewerbliche Immobilien, Büros oder um private, Wohn- oder Investitionsimmobilien handelt, unsere Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung bezüglich aller Immobilienarten.
Wir unterstützen unsere Mandanten in jeder Phase einer Bauinvestition. Wir helfen bei der Anfertigung von Projektierungsverträgen, Gebietkäufen, Haupt- und Subunternehmerverträge für Ausführungen, der Kontrolle der rechtmäßigen Erfüllung, der Geltendmachung von vertraglichen Rechten, bzw. wir vertreten unsere Mandanten in der friedlichen oder gerichtlichen Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten bezüglich Kapitalinvestitionen.
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