Wir wirken regelmäßig in der Erstellung von Arbeitsverträgen, internen Ordnungen und in der Ausarbeitung von kollektiven arbeitsrechtlichen Beziehungen, bzw. in der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit, welche eine erhöhte Sorgfalt anfordern. In den arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten meistens vertreten wir unsere Geschäftsmandanten, aber wir schrecken vor der Vertretung von Mandanten der Arbeitnehmerseite auch nicht zurück.
Die Mitglieder unserer Anwaltskanzlei nehmen in der Erledigung von arbeitsrechtlichen Angelegenheiten teil, vor allem in der Anfertigung von Dokumenten bezüglich des Zustandekommens, bzw. der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, vertreten die Mandanten in Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vor alternativen, die Rechtsstreitigkeit schlichtenden Körperschaften und auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus wirken wir oft in der Einführung von Subventionsprogrammen in Ungarn mit.
Zur Verminderung bzw. Minimierung der aufgrund des eventuellen Verstoßes der maßgebenden Rechtsvorschriften entstandenen Risiken sind die Überprüfung der bei dem Unternehmen zustande gekommenen Dokumenten (Verträge oder interne Ordnungen) sowie der Einbau der einzelnen Gesetzesänderungen in die alltägliche Praxis erforderlich. Unsere Kanzlei bietet den Wirtschaftsakteuren effiziente und projektspezifische Lösungen für die anstehenden Zuordnungsprozessen.
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